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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Luchsinger & Partner GmbH, Grüebli, 8883
Quarten / Schweiz
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I. Allgemeines
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1.
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Die
nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag, auch wenn
dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Andere
Bedingungen sind nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt
haben.
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2.
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Für
Fehler bei Erteilung telefonischer Aufträge können wir nicht
haftbar gemacht werden.
Mündliche Erklärungen und Preisangaben unserer Angestellten
haben erst nach
schriftlicher
Bestätigung durch uns Gültigkeit.
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3.
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Die
Bedingungen unserer Angebote haben erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung
Gültigkeit.
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4.
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Wir
haften nicht für Feuer-, Wasser- oder Entwendungsschäden.
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5.
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Änderungen
der Pläne nach erteilter Freigabe durch Architekt oder Bauherr
werden
extra
berechnet.
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6.
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Gerichtsstand
für beide Teile ist CH – 8887 Mels
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II.
Beanstandungen und Mängelrügen
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1.
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Beanstandungen
wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistungen von uns, wegen
erkennbarer Mängel, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach
bekannt werden schriftlich mitzuteilen.
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2.
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Bei
rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Richtigstellung
verpflichtet. Unmittelbare oder mittelbare Schäden werden nicht
ersetzt.
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III.
Gewährleistung
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1.
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Ansprüche
auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Gegen
unseren Zahlungsanspruch hat der Besteller kein Zurückhaltungsrecht.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen.
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2.
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Änderungen
in der Konstruktion oder Ausführung eines Auftrages berechtigen
nicht zu einer Beanstandung.
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3.
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Die
Gewährleistung erlischt, wenn von fremder Seite oder durch Einbau
von Teilen fremder Herkunft verändert wird.
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4.
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Zur
Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der
Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder
Zahlungen zurückgehalten werden.
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5.
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Für
planerische Mängel haften wir nur in soweit, als wir bei
Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätten erkennen müssen.
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6.
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Ansprüche
des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht aus der Planung
selbst entstanden sind, sowie auf Ersatz von Eigenleistungen,
Kosten aus Produktionsausfall etc. sind ausgeschlossen.
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IV
Zahlungen
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1.
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Zahlungsziel
Abschlagszahlungen 18 Tage nach Rechnungserhalt rein netto ohne
Abzug
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2.
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Zahlungsziel
Schlussrechnungen 30 Tage nach Rechnungserhalt rein netto ohne
Abzug.
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3.
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Kommt
ein Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle
Forderungen aus der Geschäftstätigkeit / Verbindung auch im
Falle einer Stundung sofort fällig. Ausserdem sind wir in diesem
Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu
verlangen.
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